Wie kann ich eine Leuchtfeuerfamilie werden?



  • Sie sind Pädagogin/ Pädagoge oder haben Interesse daran, dies zu werden

  • Sie verfügen über mehrjährige Erfahrung im Jugendhilfebereich (gerne individualpädagogisch)

  • Sie möchten einem jungen Menschen Orientierung bieten

  • Sie haben ein Zimmer in Ihrem Zuhause frei und möchten ein Kind oder einen Jugendlichen bei sich aufnehmen


Wenn Sie diese Punkte für sich mit „Ja!“ beantworten können, erfüllen Sie alle wichtigen Voraussetzungen zur Gründung einer Leuchtfeuerfamilie. Machen Sie sich mit uns auf den Weg!

Wie kann ich eine Leuchtfeuerfamilie werden?



  • Sie sind Pädagogin/ Pädagoge oder haben Interesse daran, dies zu werden

  • Sie verfügen über mehrjährige Erfahrung im Jugendhilfebereich (gerne individualpädagogisch)

  • Sie möchten einem jungen Menschen Orientierung bieten

  • Sie haben ein Zimmer in Ihrem Zuhause frei und möchten ein Kind oder einen Jugendlichen bei sich aufnehmen

Wenn Sie diese Punkte für sich mit „Ja!“ beantworten können, erfüllen Sie alle wichtigen Voraussetzungen zur Gründung einer Leuchtfeuerfamilie. Machen Sie sich mit uns auf den Weg!

Ihre Ansprechpartnerin

Ebony Lipkin

Leitung Personalverwaltung


0221 / 92 16 28 - 26
E-Mail schreiben

Ihr Weg zur Leuchtfeuerfamilie

1
„Wer ist die Stiftung Leuchtfeuer?“ „Was bedeutet es, eine Leuchtfeuerfamilie zu sein und wie werde ich auf dem Weg dorthin unterstützt?“ In einem ersten Telefonat beantworten Ihnen unsere Ansprechpartner gerne all Ihre Fragen. Kontaktieren Sie uns. Wir geben Ihnen einen ersten Einblick in das Leben als Leuchtfeuerfamilie.
2
Das Telefonat hat Sie und uns neugierig gemacht. Wir möchten Sie gerne kennenlernen und Sie sind gespannt auf die Stiftung Leuchtfeuer. Um Herauszufinden, ob wir zu Ihnen und Sie zu uns passen, laden wir Sie zu uns ein. Bei einem persönlichen Kennenlernen besprechen wir mit Ihnen ausführlich alle wichtigen Details: von A wie Ablauf bis Z wie Zusammenarbeit. Wir freuen uns auf Sie!
3
Alles passt! Sie können sich vorstellen, individualpädagogisch zu arbeiten und möchten eine Leuchtfeuerfamilie gründen. Wir sind der Meinung, Sie passen sehr gut zu uns und freuen uns darauf, mit Ihnen zusammen zu arbeiten. Um gemeinsam leuchten zu können, schließen wir mit Ihnen einen Honorarvertrag ab.
4
Bevor Sie als Leuchtfeuerfamilie tätig werden dürfen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis durch das zuständige Jugendamt. Wir begleiten Sie auf allen bürokratischen Wegen, beantworten Ihre Fragen, unterstützen Sie bei Formalitäten und helfen Ihnen bei der Anmeldung Ihrer Betriebsstelle.
5
Nachdem die Betriebserlaubnis erteilt wurde, kann es losgehen. Wir prüfen, für welchen jungen Menschen Sie als Leuchtfeuerfamilie in Frage kommen. Welches Kind oder welcher Jugendliche findet bei Ihnen seinen Ort für einen Neuanfang? Sobald wir einen jungen Menschen gefunden haben, zu dem Ihr Ankerplatz passt, beginnt Ihre Arbeit als Leuchtfeuerfamilie.
6
Wir lassen Sie nicht allein auf hoher See. Um Sie in Ihrer Arbeit als Leuchtfeuerfamilie bestmöglich zu unterstützen, binden wir Sie in das Netzwerk der Stiftung Leuchtfeuer ein. Sie stehen in einem regelmäßigen Austausch mit Ihrer persönlichen Koordination. Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen, unterstützen bei Unsicherheiten und bieten Ihnen jederzeit Hilfe in Krisensituationen.