Tagesgruppen
Ergänzend zu unseren stationären und ambulanten Angeboten halten wir an den Standorten Köln und Meckenheim teilstationäre Hilfen zur Erziehung nach § 32 SGB VIII vor. Unsere Tagesgruppen entlasten und unterstützen hoch belastete Familien in akuten Krisen. Sie bieten Schutz, Struktur, Orientierung und individuelle Lernfelder für Kind und Eltern/Sorgeberechtigte.
Tagesgruppen für belastete Familien (oder Familiensysteme)
Unsere multiprofessionellen Teams stellen belasteten oder beeinträchtigten jungen Menschen und deren familiären Bezugssystemen individuelle bedarfs- und ressourcenorientierte entwicklungsfördernde Settings zur Verfügung. Diese reichen von Strukturierungshilfen über individuelle Förderangebote zur Stärkung der Resilienz bis hin zur systemischen (Erziehungs-)Beratung der Sorgeberechtigten. Damit verbinden unsere Tagesgruppen stationäre und ambulante Elemente zu einer eigenständigen teilstationären Hilfeform. Sie fördern die jungen Menschen individuell in einem als Gruppensetting angelegten Rahmen und gleichzeitig beraten, unterstützen und trainieren sie die Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe.
Durch diese enge Zusammenarbeit zwischen pädagogischen Fachkräften und Eltern ermöglichen wir eine intensive systemorientierte Familienhilfe, die das Ziel verfolgt, das Familiensystem zu stabilisieren und das Kindeswohl, im besten Fall den Verbleib des Kindes in der Familie, zu sichern.
Bei Bedarf bieten speziell geschulte Fachkräfte auch traumapädagogische Fachberatungen an.
Merkmale
Zielgruppe:
Kinder (vorrangig) vom 6. bis zum 11. Lebensjahr
- Hochbelastete Familien mit Ressourcen
- Extrem ressourcenarme Familien
- Gefährdete Familien mit Unterstützungsbedarf im familiären, schulischen und infrastrukturellen Bereich
- Kontinuierlich geschützter Rahmen für Krisenintervention
- Individuelle Entwicklung von Basiskompetenzen und Ressourcen
- Erwerb von Sozialkompetenz innerhalb und außerhalb der Tagesgruppe
- Stärkung des Verantwortungsbewusstseins
Rechtliche Grundlagen:
Rechtsgrundlage ist SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), insbesondere:
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Tagesgruppen
Ergänzend zu unseren stationären und ambulanten Angeboten halten wir an den Standorten Köln und Meckenheim teilstationäre Hilfen zur Erziehung nach § 32 SGB VIII vor. Unsere Tagesgruppen entlasten und unterstützen hoch belastete Familien in akuten Krisen. Sie bieten Schutz, Struktur, Orientierung und individuelle Lernfelder für Kind und Eltern/Sorgeberechtigte.
Tagesgruppen für belastete Familien (oder Familiensysteme)
Unsere multiprofessionellen Teams stellen belasteten oder beeinträchtigten jungen Menschen und deren familiären Bezugssystemen individuelle bedarfs- und ressourcenorientierte entwicklungsfördernde Settings zur Verfügung. Diese reichen von Strukturierungshilfen über individuelle Förderangebote zur Stärkung der Resilienz bis hin zur systemischen (Erziehungs-)Beratung der Sorgeberechtigten. Damit verbinden unsere Tagesgruppen stationäre und ambulante Elemente zu einer eigenständigen teilstationären Hilfeform. Sie fördern die jungen Menschen individuell in einem als Gruppensetting angelegten Rahmen und gleichzeitig beraten, unterstützen und trainieren sie die Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe.
Durch diese enge Zusammenarbeit zwischen pädagogischen Fachkräften und Eltern ermöglichen wir eine intensive systemorientierte Familienhilfe, die das Ziel verfolgt, das Familiensystem zu stabilisieren und das Kindeswohl, im besten Fall den Verbleib des Kindes in der Familie, zu sichern.
Bei Bedarf bieten speziell geschulte Fachkräfte auch traumapädagogische Fachberatungen an.
Merkmale
Zielgruppe:
Kinder (vorrangig) vom 6. bis zum 11. Lebensjahr
- Hochbelastete Familien mit Ressourcen
- Extrem ressourcenarme Familien
- Gefährdete Familien mit Unterstützungsbedarf im familiären, schulischen und infrastrukturellen Bereich
- Kontinuierlich geschützter Rahmen für Krisenintervention
- Individuelle Entwicklung von Basiskompetenzen und Ressourcen
- Erwerb von Sozialkompetenz innerhalb und außerhalb der Tagesgruppe
- Stärkung des Verantwortungsbewusstseins
Rechtliche Grundlagen:
Rechtsgrundlage ist SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), insbesondere:
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche