Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist neben dem Vorstand ein satzungsgemäßes Organ der Stiftung Leuchtfeuer. Er berät und überwacht die Arbeit des Vorstandes und vertritt die Stiftung gegenüber dem Vorstand. Unter den Mitgliedern des Rates muss sich eine Person aus dem Bereich der Jugendhilfe und ein Jurist mit Wirtschaftserfahrung befinden. Der Stiftungsrat besteht aktuell aus acht Mitgliedern.
Der Stiftungsrat wurde im Jahr 2007 durch den Stifter berufen. In einem vierteljährlichen Turnus berichtet der Vorstand dem Rat über Finanzen, pädagogische Herausforderungen und größere organisatorische und personelle Änderungen. Gemeinsam werden die Informationen diskutiert und bestmögliche Lösungen erarbeitet.